Rentenbesteuerung in Deutschland Fakten und Aussichten bis 2040
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Die Rentenbesteuerung hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Seit 2005 wird die gesetzliche Rente in Deutschland schrittweise besteuert – und der zu versteuernde Anteil steigt Jahr für Jahr.
Wer 2025 in Rente geht, muss bereits 85 % seiner gesetzlichen Rente versteuern. Dieser Anteil steigt weiter, bis 2040 die Rente voll steuerpflichtig ist. Auch private Renten und betriebliche Altersvorsorge unterliegen der Besteuerung – je nach Art der Vorsorge gelten dabei unterschiedliche Regelungen.
Was gilt für ausländische Renten?
Viele Rentner:innen beziehen Renten aus dem Ausland, z. B. aus der Schweiz, Österreich, den USA oder anderen Staaten. Diese ausländischen Renten können auch in Deutschland steuerpflichtig sein – vor allem, wenn die Rentenbezieher:innen hier ihren Wohnsitz haben.
Je nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit dem jeweiligen Land kann sich ergeben:
- Die Rente wird nur im Ausland besteuert oder
- sie wird in Deutschland unter Progressionsvorbehalt angesetzt oder
- sie ist voll steuerpflichtig in Deutschland.
Wichtig: Auch besteuerte Renten im Ausland müssen in der deutschen Steuererklärung angegeben werden, wenn sie Einfluss auf den Steuersatz haben.
Renten unterliegen zunehmend der Besteuerung – egal ob aus dem Inland oder Ausland. Wer hier Klarheit will, sollte frühzeitig handeln.
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