Rente schützt vor Steuer nicht -
Einkünfte richtig angeben

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Der wohlverdiente Ruhestand ist endlich da und man fühlt sich von vielen Pflichten befreit. Aber gilt das auch für die Abgabe einer Steuererklärung? Die Antwort darauf ist nicht immer leicht zu beantworten, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt. Was gilt es zu beachten?

Grundsätzliches zur Abgabepflicht

Nicht alle Rentner:innen sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabepflicht hängt von der Höhe der Einkünfte ab. In Deutschland gilt, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn ihre gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Für das Jahr 2024 liegt dieser Grundfreibetrag bei 11.784 Euro für Alleinstehende und 23.568 Euro für Verheiratete.

Einkünfte im Ruhestand

Die Rente selbst ist grundsätzlich steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil der Rente hängt von der Art der Rente und vom Jahr des Renteneintritts ab. Zudem spielen weitere Einkünfte eine Rolle, wie zum Beispiel Mieteinnahmen, Zinsen oder Einkünfte aus Kapitalanlagen.

Wenn die Summe dieser Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt, besteht eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung. Außerdem beziehen viele Rentner:innen Renten aus Zusatzversorgungkassen oder Renten aus dem Ausland, die hier in der deutschen Steuererklärung angegeben werden müssen und im Regelfall zu einer Besteuerung führen.

Muss ich als Rentner:in eine Steuerklärung abgeben?

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