Minijob 2025 Kleiner Job - viele Regeln

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Der Minijob ist nach wie vor eine beliebte Beschäftigungsform. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze bei 556 Euro pro Monat. Wichtig: Diese Grenze darf im Jahresdurchschnitt von 6.672 Euro nicht überschreiten. Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten, Regeln und Fallstricke des Minijobs.

Minijobs sind sozialversicherungsfrei für den Beschäftigten – lediglich ein geringer Rentenversicherungsbeitrag wird fällig, von dem man sich aber befreien lassen kann. Für Arbeitgeber fallen Pauschalabgaben an (u.a. für Kranken- und Rentenversicherung sowie Lohnsteuer).

Minijobs – wann sind sie sozialversicherungsfrei?
  • Minijobber:innen, die keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgehen, können einen oder mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern haben. Entscheidend ist, dass die Summe der Verdienste die Grenze von 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr nicht überschreitet.

  • Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein sozialversicherungsfreier Minijob ausgeübt werden. Auch hier gilt die Verdienstgrenze von von 556 Euro pro Monat bzw. 6.672 Euro pro Jahr. Jeder weitere Minijob wird der Hauptbeschäftigung zugerechnet und wird dann (mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig. Dabei ist es unerheblich, ob die Verdienstgrenze bei Zusammenrechnung aller Minijobs eingehalten wird.

  • Mehrere Minijobs für einen Arbeitgeber werden in der Regel zusammengefasst und gelten als ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis statt mehrerer Minijobs.

Verdienstgrenzen für Minijobs vor Beschäftigungsbeginn prüfen

Arbeitgeber:innen müssen vor Beginn der Beschäftigung prüfen, ob ein Minijob möglich ist oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt.

Jährlich wiederkehrende Zuwendungen wie z.B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind beim regelmäßigen Verdienst zu berücksichtigen. Auch einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, insofern es vertraglich zugesichert und wiederkehrend ist,  kann sich auf die Verdienstgrenze im Minijob auswirken. Führen diese Leistungen zu einer Überschreitung der jährlichen Verdienstgrenze von 6.672 Euro, liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

Eine regelmäßige Überschreitung der monatlichen Verdienstgrenze kann auch bei Einhaltung der jährlichen Verdienstgrenze kritisch werden. In ein bis zwei Kalendermonaten pro Jahr darf die monatliche Verdienstgrenze überschritten werden, vorausgesetzt der gesamte Verdienst in diesen Monaten überschreitet den Betrag von 1.112 Euro nicht und die jährliche Verdienstgrenze wird eingehalten.

Wusstest du, dass ...
  • Arbeitgeber müssen Minijobs bei der Minijob-Zentrale anmelden.

  • Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gilt für alle parallel ausgeübten Minijobs und endet erst, wenn alle Minijobs beendet sind. Ein Widerruf ist nicht möglich.

  • Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

  • Auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld besteht, kann dies im Tarifvertrag, einer betrieblichen Regelung oder auch im Arbeitsvertrag vereinbart sein. Gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz sind Minijobber:innen mit anderen Arbeitnehmer:innen gleichzustellen und haben dann auch Anspruch auf anteiliges Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld.

  • Als versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung gelten auch eine inner- oder außerbetriebliche Berufsausbildung, eine Tätigkeit, die während des Erhalts von Entgeltersatzleistungen  (z. B. Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld) unterbrochen ist (Ausnahme: Zeiten, in den Arbeitnehmer nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elterngeld bekommen), ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligendienst und der Bezug von Vorruhestandsgeld.

Minijob im Privathaushalt, gewerblicher Minijob oder doch eine kurzfristige Beschäftigung … es gibt viele Möglichkeiten und Regeln und ebenso viele Fallstricke, sowohl für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Gerne berate ich dich, welche Möglichkeiten für dich interessant sind und was du beachten solltest. 

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