Mindestlohn & Minijob 2027:
Mehr Geld, aber auch neue Regeln
Bild KI-generiert
Ab dem 1. Januar 2027 gibt es wichtige Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindestlohn steigt von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die monatliche Verdienstgrenze für Minijobber von 603 Euro auf 633 Euro. Was zunächst nach einer einfachen Lohnerhöhung klingt, kann insbesondere für Arbeitgeber einige Änderungen mit sich bringen.
Minijob 2027 – wie viel darf verdient werden?
Ab Januar 2027 dürfen Minijobber regelmäßig bis zu 633 Euro monatlich beziehungsweise 7.596 Euro jährlich verdienen. Bei einem Stundenlohn von 14,60 Euro entspricht das rund 43 Arbeitsstunden im Monat.
Wichtig: Wer mehr als den Mindestlohn verdient, muss entsprechend weniger Stunden arbeiten, um innerhalb der Minijob-Grenze zu bleiben.
Arbeitgeber aufgepasst: Arbeitsverträge prüfen!
Die Mindestlohnerhöhung betrifft nicht nur Minijobber, sondern auch Arbeitnehmer mit festen Monatsgehältern.
Arbeitgeber sollten deshalb rechtzeitig prüfen:
- Werden mindestens 14,60 Euro pro Arbeitsstunde gezahlt?
- Passen die vereinbarten Arbeitszeiten noch zum Monatsgehalt?
- Müssen bestehende Arbeitsverträge angepasst werden?
- Werden die gesetzlichen Arbeitszeitaufzeichnungen eingehalten?
Auch Lohnfortzahlung bei Krankheit, Urlaubsentgelt und Feiertagsvergütung müssen berücksichtigt werden.
Wusstest du, dass ...
- Auch Minijobber Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung haben?
- Bei mehreren Minijobs die Verdienste grundsätzlich zusammengerechnet werden?
- Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung grundsätzlich nur ein Minijob sozialversicherungsfrei bleiben kann?
- Die Rentenversicherungspflicht bei Minijobs auf Antrag entfallen kann?
- Eine Überschreitung der Verdienstgrenze zur Sozialversicherungspflicht führen kann?
Rechtzeitig handeln statt später nachzahlen!
Gerade bei Minijobs können kleine Fehler schnell zu Nachzahlungen bei Sozialversicherungsprüfungen führen. Deshalb gilt: Lieber vorher prüfen als hinterher teuer bezahlen!
Du wünscht eine Beratung rund um das Thema Minijob?
Gerne berate ich dich zu den neuen Regelungen ab 2027 und dazu, welche Gestaltungsmöglichkeiten für dich sinnvoll sind. Das Angebot gilt sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer.