Bin ich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?
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Nicht jeder ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben und nicht für jeden lohnt sich der Aufwand. Ich habe einige Eckdaten für dich zusammengefasst.
Wer ist verpflichtet, eine EkSt-Erklärung aubzugeben?
- Personen, die Lohnersatzleistungen, wie z. B.: Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld etc. über 410 Euro erhalten haben.
- Personen, die verheiratet sind und eine Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor gewählt haben.
- Personen, die sich Freibeträge auf der elektronischen Steuerkarte z.B. für Werbungskosten oder Sonderausgaben haben eintragen lassen.
- Selbstständige und Freiberufler, die ihre Einkünfte selbst versteuern müssen.
Wann macht die Abgabe einer EkSt-Eklärung auch ohne Verpflichtung Sinn?
Selbst wenn Du nicht verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sich lohnen. Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen sowie Lohnkosten für Handwerkerrechnungen kannst Du eingeschränkt bei deiner Steuererklärung geltend machen.
- Werbungskosten:
Werbungskosten beinhalten alle Kosten, die durch Deine Arbeit entstehen. Das können Fahrtkosten, Umzugskosten, Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Kosten für das Arbeitszimmer (unter bestimmten Voraussetzungen), Verpflegungsmehraufwand etc. sein. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale.
- Sonderausgaben:
Sonderausgaben sind Aufwendungen der privaten Lebensführung, die vom Gesetzgeber teils beschränkt und unbeschränkt berücksichtigt werden. Zu den Sonderausgaben zählen zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen wie Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeiträge, Unterhaltszahlungen, Berufsausbildungskosten, Kinderbetreuungskosten, Kirchensteuer sowie Spenden. Auch für die Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag, der automatisch vom Finanzamt berücksichtigt wird.
- Außergewöhnliche Belastungen:
Nicht ganz so klar abgegrenzt ist der Begriff der „Außergewöhnlichen Belastungen. Gemäß Einkommensteuergesetz handelt sich hierbei um „Aufwendungen, die dem Steuerpflichtigen zwangsläufig erwachsen, wenn er sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann“. Hierzu zählen beispielsweise Krankheitskosten, Pflege(heim)kosten, Beerdigungskosten, Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung und Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbaren Ereignis. Bei diesen allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen sind erst diejenigen Kosten absetzbar, die eine individuelle „zumutbare Belastung“ überschreiten. Jetzt berechnen.
Handwerkerrechnungen:
Auch Handwerkerleistungen kannst Du bei Deiner Steuererklärung angeben: 20 Prozent der Lohnkosten Ihres Handwerkers bzw. Ihrer Handwerkerin können Sie steuerlich geltend machen. Die Steuerersparnis ist allerdings auf 1.200 Euro im Jahr begrenzt.
Fristen beachten!
Du bist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet? Dann solltest Du die entsprechenden Fristen im Auge behalten: Die reguläre Frist endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Bei Unterstützung durch deinen Steuerberater oder deinen Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich diese Frist. Erfahre mehr zu den Fristen.
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